Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Bewegungshaus Wels

 1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte im Internet zwischen den Vertragsparteien.

2. Vertragsschluss

Bei einer Bestellung handelt es sich um ein bindendes Angebot, welches wir nach unserer Wahl innerhalb von sieben Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden, annehmen können. Die unmittelbar nach Eingang der Bestellung übermittelte Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Die Produktdarstellung in unserem Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot sondern einen unverbindlichen Onlinekatalog dar.

In Katalogen, Prospekten, im Internet oder dergleichen getätigten Angaben über unsere Produkte, Leistungen und Lieferungen sind nur dann verbindlich, wenn dies in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich angeführt ist.

3. Preis

Alle von uns in Angeboten und Preislisten genannten Preise sind freibleibend und in Euro angegeben, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, sind sie – außer bei Wiederverkaufsgeschäften – inklusive österreichischer Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Lieferkosten sind nicht enthalten.

4. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Die Lieferung erfolgt unverzüglich, spätestens aber in 30 Tagen. An Endkunden/Verbraucher in Österreich liefern wir ab einem Bestellwert von über € 100 inkl. USt. kostenlos frei Haus. Über Anfrage informieren wir gerne über die Lieferkosten in andere Länder. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Zustellkosten, diese werden gesondert in Höhe der tatsächlich aufgewendeten Kosten und Aufwendungen verrechnet.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unseren Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen vorweg als genehmigt.

Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Nichterfüllung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubten Handlungen.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern.

Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Transportschäden und Fehlmengen hat der Auftraggeber sofort innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert zu beschreiben und zu vermerken.

5. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware auf unser Bankkonto: Sparkasse OÖ, AT59 2032 0321 0016 6929 zu bezahlen. Skontoabzüge werden nicht akzeptiert, bzw. bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

Alle Kosten notwendiger Mahnverfahren gehen zu Lasten des Schuldners. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und mit sofortiger Wirkung von noch nicht oder bloß teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen zurückzutreten.

6. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Punkt 4) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Insolvenz des Kunden oder Insolvenzabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.